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Wechsel Lektionsdauer

 

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An- und Abmeldeschluss: 31. Mai / 30. November

Anmeldung und Aufnahme in die MSH verpflichten zur Bezahlung des Schulgeldes. Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes. Das Merkblatt und die Schul- und Tarifordnung werden akzeptiert.

 

Austritte aus dem Musikunterricht sind auf Semesterende möglich und müssen bis spätestens 31. Mai, bzw. 30. November schriftlich dem Sekretariat der Musikschule mitgeteilt werden. Nicht rechtzeitige Abmeldungen haben eine Bearbeitungsgebühr zur Folge. Diese beträgt bis 10 Tage nach Abmeldetermin 50% des Schulgeldes, danach 100% des Schulgeldes. Abmeldungen nur über die Musiklehrpersonen sind ungültig.

Mit dem Absenden des Formulars erklärt der Kunde sich bereit, dass die Musikschule Horgen nötigenfalls eine Betreibungsauskunft einfordern darf.

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 >> Schulordnung Musikschule Horgen